Info Seite zu Bachelor- und Masterarbeiten
Anmeldung einer Bachelorarbeit (Monobachelor)
1) Informieren Sie sich auf der Informationsseite zu Bachelorarbeiten über z.Zt. ausgeschriebene Arbeiten. Weitere Informationen zu den Themen finden Sie über die jeweils angegebenen Kontaktadressen. Es ist Ihnen freigestellt, sich über zusätzliche Themen direkt bei den Arbeitsgruppen des Instituts zu erkundigen. Auch am Standort Adlershof gibt es mögliche Ausschreibungen.
2) Setzen Sie sich mit dem/der jeweiligen Betreuer/in in Verbindung. Klären Sie, ob das Thema vergeben wird und einigen Sie sich über den Zeitraum der Bearbeitung, den Vorschlag für den/die Zweitgutachter/in sowie über weitere Modalitäten.
3) Die Zulassung zur Bachelorarbeit ist nach dem Erreichen von mindestens 120 Studienpunkten möglich. Füllen Sie das Formular Anmeldung einer Bachelorarbeit (Monobachelor) aus, und geben Sie es im Prüfungsamt ab. Ab dem auf dem Formular unter „Datum der Themenvergabe“ aufgeführten Zeitpunkt haben Sie genau 4 Monate Zeit bis zur Abgabe.
Anmeldung einer Bachelorarbeit (Kombibachelor)
1) Informieren Sie sich auf der Informationsseite zu Bachelorarbeiten über z.Zt. ausgeschriebene Arbeiten. Weitere Informationen zu den Themen finden Sie über die jeweils angegebenen Kontaktadressen. Es ist Ihnen freigestellt, sich über zusätzliche Themen direkt bei den Arbeitsgruppen des Instituts zu erkundigen. Auch am Standort Adlershof gibt es mögliche Ausschreibungen.
2) Setzen Sie sich mit dem/der jeweiligen Betreuer/in in Verbindung. Klären Sie, ob das Thema vergeben wird und einigen Sie sich über den Zeitraum der Bearbeitung, den Vorschlag für den/die Zweitgutachter/in sowie über weitere Modalitäten.
3) Die Zulassung zur Bachelorarbeit ist nach erfolgreichem Abschluss der Module Pk 1 – Pk 3, Pk 5, Pk 6, Pk 8 und Pk 9a möglich. Füllen Sie das Formular Anmeldung einer Bachelorarbeit (Kombibachelor) aus, und geben Sie es im Prüfungsamt ab. Ab dem auf dem Formular unter „Datum der Themenvergabe“ aufgeführten Zeitpunkt haben Sie genau 3 Monate Zeit bis zur Abgabe.
Anmeldung einer Masterarbeit (Monomaster)
1) Informieren Sie sich auf der Informationsseite Masterarbeiten über z.Zt. ausgeschriebene Arbeiten. Weitere Informationen zu den Themen finden Sie über die jeweils angegebenen Kontaktadressen. Es ist Ihnen freigestellt, sich über zusätzliche Themen direkt bei den Arbeitsgruppen des Instituts zu erkundigen. Auch am Standort Adlershof gibt es mögliche Ausschreibungen.
2) Setzen Sie sich mit dem/der jeweiligen Betreuer/in in Verbindung. Klären Sie, ob das Thema vergeben wird und einigen Sie sich über den Zeitraum der Bearbeitung, den Vorschlag für den/die Zweitgutachter/in sowie über weitere Modalitäten.
3) Die Zulassung zur Masterarbeit ist nach dem erfolgreichen Abschluss der Module P20-P23 möglich. Füllen Sie das Formular Anmeldung einer Masterarbeit (Monomaster) aus, und geben Sie es im Prüfungsamt ab. Ab dem auf dem Formular unter „Datum der Themenvergabe“ aufgeführten Zeitpunkt haben Sie genau 6 Monate Zeit bis zur Abgabe.
Anmeldung einer Masterarbeit (Lehramt)
1) Informieren Sie sich auf der Informationsseite zu Masterarbeiten über z.Zt. ausgeschriebene Arbeiten. Weitere Informationen zu den Themen finden Sie über die jeweils angegebenen Kontaktadressen. Es ist Ihnen freigestellt, sich über zusätzliche Themen direkt bei den Arbeitsgruppen des Instituts zu erkundigen. Auch am Standort Adlershof gibt es mögliche Ausschreibungen.
2) Setzen Sie sich mit dem/der jeweiligen Betreuer/in in Verbindung. Klären Sie, ob das Thema vergeben wird und einigen Sie sich über den Zeitraum der Bearbeitung, den Vorschlag für den/die Zweitgutachter/in sowie über weitere Modalitäten.
3) Die speziellen Modalitäten für die Zulassung und die Bearbeitungsfristen finden Sie in den jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen. Formulare finden Sie unter Formulare.
Schreiben einer Bachelor- oder Masterarbeit
Einige Empfehlungen zum Verfassen einer Bachelorarbeit bzw. einer Masterarbeit finden sie in den folgenden Richtlinien und eine Tex-Templates hier (zip-File). Modifizieren Sie die Templates entsprechend. Ein Leitfaden zur Erstellung des Tex-Dokumentes findet sich auf der EDOC-Server-Seite. Auf jeden Fall sollte das Schreiben der Arbeit in intensiver Diskussion mit dem/der jeweiligen Erstbetreuer/in erfolgen.
Abgabe einer Bachelor- oder Masterarbeit
Die Bachelor- und Masterarbeiten sind in dreifacher Ausfertigung im Prüfungsamt abzugeben.
Bei der Masterarbeit (Monomaster) ist zusätzlich eine Zuordnung aller belegten Lehrveranstaltungen auszufüllen.
Verteidigung einer Bachelorarbeit
Die Verteidigung einer Bachelorarbeit findet in Form eines Vortrages zur Arbeit mit anschliessender Diskussion statt. Es wird empfohlen die Dauer des Vortrages auf 20 Minuten sowie die Dauer der Befragung auf 10 Minuten zu begrenzen. Prüfer bzw. Prüferin ist der/die Erstgutachter/-in.
Verteidigung einer Masterarbeit
Die Verteidigung einer Masterarbeitarbeit findet in Form eines Kolloquiums zu den Ergebinssen der Arbeit mit anschliessender Diskussion statt. Die Dauer der Befragung ist auf 30 Minuten zu begrenzen. Es wird empfohlen die Dauer des Vortrages auf 30 Minuten zu begrenzen. Prüfende sind die beiden Gutachter der Masterarbeit.
Verlängerung der Bearbeitungsfrist für eine Bachelor- oder Masterarbeit
Eine Bachelor- oder Masterarbeit kann in begründeten Fällen maximal um ¼ der gesamten Bearbeitungszeit (Monobachelor 6 Wochen, Kombibachelor 4 Wochen, Masterarbeit 1,5 Monate) auf Antrag verlängert werden. Der Antrag ist rechtzeitig zu stellen, d.h. um die gleiche Zeitspanne, für die eine Verlängerung beantragt wird, vor dem ursprünglichen Abgabetermin.
Durchführung der Bachelorarbeit - Fristen (Monobachelor)
Die Bachelorarbeit umfasst 12 Studienpunkte, d.h., einen Arbeitsaufwand von 360 Stunden. Nach der Anmeldung zur Bachelorarbeit stehen genau 4 Monate zur Bearbeitung zur Verfügung. Es ist empfehlenswert, die vorlesungsfreie Zeit (möglichst zwischen dem 5. und 6. Semester) ganz oder zum Teil für die Bearbeitung zu nutzen.
Das Bachelorstudium sollte zum Ende des 6. FS abgeschlossen, d.h., die Bachelorarbeit sollte bis zu diesem Zeitpunkt abgegeben und benotet sein.
Befristet für ein Semester ist unter bestimmten Voraussetzungen die vorläufige Einschreibung in den Masterstudiengang auch ohne den Bachelorabschluss möglich. In der Regel sollte aber eine Anmeldung zu allen Modulprüfungen vorliegen. Frau Voigt, Prüfungsamt der Physik, stellt eine Bescheinigung über die bisher erworbenen Leitungen aus, die im Immatrikulationsbüro für die vorläufige Einschreibung vorzulegen ist.
Beachten Sie, dass für die Zulassung zu anderen Masterstudiengängen (z.B. auch im Ausland) andere Anmeldefristen und Zulassungsvoraussetzungen gelten. Stimmen Sie die Bearbeitung Ihrer Arbeit auf diese ab.
Durchführung der Bachelorarbeit - Fristen (Kombibachelor)
Die Bachelorarbeit umfasst 10 Studienpunkte, d.h., einen Arbeitsaufwand von 300 Stunden. Nach der Anmeldung zur Bachelorarbeit stehen genau 3 Monate zur Bearbeitung zur Verfügung. Es ist empfehlenswert, die vorlesungsfreie Zeit (möglichst zwischen dem 5. und 6. Semester) ganz oder zum Teil für die Bearbeitung zu nutzen.
Das Bachelorstudium sollte zum Ende des 6. FS abgeschlossen, d.h., die Bachelorarbeit sollte bis zu diesem Zeitpunkt abgegeben und benotet sein.
Befristet für ein Semester ist unter bestimmten Voraussetzungen die vorläufige Einschreibung in den Masterstudiengang auch ohne den Bachelorabschluss möglich. In der Regel sollte aber eine Anmeldung zu allen Modulprüfungen vorliegen. Frau Voigt, Prüfungsamt der Physik, stellt eine Bescheinigung über die bisher erworbenen Leitungen aus, die im Immatrikulationsbüro für die vorläufige Einschreibung vorzulegen ist.
Beachten Sie, dass für die Zulassung zu anderen Masterstudiengängen (z.B. auch im Ausland) andere Anmeldefristen und Zulassungsvoraussetzungen gelten. Stimmen Sie die Bearbeitung Ihrer Arbeit auf diese ab.
Durchführung der Masterarbeit - Fristen (Monomaster)
Die Masterarbeit umfasst 30 Studienpunkte, d.h., einen Arbeitsaufwand von 900 Stunden. Nach der Anmeldung zur Masterarbeit stehen genau 6 Monate zur Bearbeitung zur Verfügung. Es ist empfehlenswert, das Studium schon frühzeitig auf die geplante Masterarbeit auszurichten.
Durchführung der Masterarbeit - Fristen (Lehramt)
Die speziellen Modalitäten für die Durchführung und die Bearbeitunsfristen finden Sie in den jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen.
Weitere Regelungen
Falls Sie eine externe Arbeit (außerhalb des Instituts) anstreben, sollte Ihr/e externe/r Betreuer/in Zweitgutachter/in sein. Der/die Erstbetreuer muss dem Institut für Physik angehören. Über Ausnahmen entscheidet der Prüfungsausschuss auf Antrag. Eine Betreuung der Arbeit durch Prüfer/innen, die nicht als solche am Institut für Physik eingetragen sind, ist immer vom Prüfungsausschuss zu genehmigen.
Weitere rechtlich verbindliche Regelungen zur Bachelor- und Masterarbeit finden Sie in den Studien-, bzw. Prüfungsordnungen.