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Humboldt-Universität zu Berlin - Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät I - Institut für Physik

Aktuelles

Übergangsregelungen - Neue Masterordnung WS 2010/11

Für den Übergang von der alten auf die neue Studienordnung des Masterstudiengangs Physik gelten für das kommende Wintersemester 2010/11 Übergangsregelungen. Siehe auch Vertrauensschutz für Studierende, die nach der alten Studienordnung Monomaster Physik studieren.

Folgende Links sind jeweils 2 Seiten aus der alten und neuen Studienordnung zur Übersicht. Ausführliche Details sind in der alten, bzw. neuen Studien- und Prüfungsordnung nachzulesen.

(13.09.2010)

Kurzinfo - Neue Bachelorordnung

Folien der Informationsveranstaltung am 29.06.2010. 

(30.06.2010)


Vorläufige Zulassung zum Masterstudiengang (gemäß § 10 ZZS der HU)

Bachelorstudierende, die im unmittelbaren Anschluss an das Bachelorstudium das Masterstudium aufnehmen wollen und deren Abschlusszeugnis zum Ablauf der Bewerbungsfrist noch nicht vorliegt, können befristet zum Masterstudiengang zugelassen werden, mit einer Immatrikulation zunächst für ein Semester. Zur Bewerbung muss dann eine Bescheinigung des Prüfungsausschuss (Frau Voigt) über die Anmeldung zum letzten Prüfungsabschnitt des vorangegangenen Studiengangs und eine Bestätigung über die bis dahin absolvierten Prüfungen und deren Noten vorgelegt werden.

Die Befristung der Zulassung wird aufgehoben, sobald das Bachelorzeugnis im Immatrikulationsbüro vorgelegt wird. Wird das Abschlusszeugnis nicht innerhalb eines Semesters vorgelegt, erfolgt die Exmatrikulation aus dem Masterstudiengang. Die Studierenden bleiben dann weiter im Bachelorstudiengang eingeschrieben. Die Frist kann verlängert werden, wenn Studierende die Gründe für das Nichtvorliegen des Abschlusszeugnisses nicht selbst zu vertreten haben.

(24.06.2010) 

Die First zur Vorlage des Bachelorzeugnisses wurde vom Immatrikulationsbüro bereits auf den 1.12.2010 gelegt. Diese Frist kann bei nichtselbstverschuldeter Überschreitung (wegen Krankheit, verlängerter Bearbeitungszeit oder ausstehender Gutsachten/Verteidigung) mittels dieses formlosen Antrags verlängert werden, der vom Prüfungsbüro Fr. Voigt unterzeichnet wird.

(25.11.2010) 

 

Richtlinine zum Schreiben einer Bachelor- oder Masterarbeit

Der Prüfungsausschuss hat einige Empfehlungen zum Verfassen einer Bachelorarbeit bzw. einer Masterarbeit verfasst. Auf jeden Fall sollte das Schreiben der Arbeit in intensiver Diskussion mit dem/der jeweiligen Ertsbetreuer/in erfolgen.

Mitteilung des Prüfungsausschusses zu den Prüfungen im Bachelorstudium

Die Vergabe von Studienpunkten basiert auf bestimmten Leistungen. In den meisten Modulen gehört dazu auch das Bearbeiten von Übungsaufgaben. Allgemein wird davon ausgegangen, dass für das erfolgreiche Bestehen der Modul-Pruefungen (insbesondere Klausuren) mindesten 50% dieser Übungsaufgaben erfolgreich bearbeitet werden und dass eine aktive Beteiligung an den Übungen erfolgt.