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Informationen zur Namensänderung nach SBGG
Am 1. November 2024 ist das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) in Kraft getreten. Informationen zum Vorgehen für die Neuausstellung von Zeugnissen, Promotionsurkunden und die Namensänderung in den Systemen der Humboldt-Universität zu Berlin werden ab sofort auf der Informationsseite zum SBGG zusammengetragen und gesammelt.
Am 1. November 2024 ist das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) in Kraft getreten. Informationen zum Vorgehen für die Neuausstellung von Zeugnissen, Promotionsurkunden und die Namensänderung in den Systemen der Humboldt-Universität zu Berlin werden ab sofort auf der Informationsseite zum SBGG zusammengetragen und gesammelt.