Chancengleichheit
Chancengleichheit wird in zwei Varianten diskutiert. Das Konzept der repräsentativen Chancengleichheit verlangt, dass der Zugang zu den gesellschaftlichen Gütern und Werten für alle Menschen, unabhängig von den ihnen zugeschriebenen Lebenslagen wie der Geschlechtszugehörigkeit, gleich sein soll. Im Gegensatz zur ergebnisorientierten repräsentativen Chancengleichheit geht das Konzept der bedingten Chancengleichheit davon aus, dass ein gleicher Zugang zu den gesellschaftlichen Ressourcen nur bei gleicher Eignung und Leistung gegeben sein sollte. Die bedingte Chancengleichheit führt daher dazu, dass ungleiche Ressourcenverteilung mit dem Verweis auf unterschiedliche Leistungen gerechtfertigt wird.
Quelle: Handbuch zur Gleichstellungspolitik an Hochschulen, Glossar