Humboldt-Universität zu Berlin - Mathematisch-Naturwissen­schaft­liche Fakultät - Institut für Physik

Prüfungsausschuss Physik der HU Berlin: Ergänzungen Diplom

Ergänzende Beschlüsse und Kommentare zur Prüfungsordnung von 1995 und zur Studienordnung von 1995 für Diplom-Physiker



 

Anmeldung zur Prüfung

 

Leere Anmeldeformulare werden den Studierenden außerhalb des Prüfungsbüros zugänglich gemacht.

Die Studierenden füllen die Formulare aus, lassen sich darauf vom Prüfer den verabredeten Termin bestätigen und melden sich erst dann im Prüfungsbüro.

Sind alle Prüfungsvoraussetzungen erfüllt, wird dies bestätigt, der Studierende erhält das rosa Protokollformular und bringt dies zur Prüfung mit .

Nach der Prüfung übermittelt der Prüfer das Protokoll direkt an das Prüfungsbüro.

Sollten Nachweise fehlen, wird die Prüfungsmeldung nicht bearbeitet und der Studierende muß den Prüfungstermin absagen oder rechtzeitig mit den vollständigen Belegen erneut vorsprechen. Ausnahme: wenn Scheine aus dem laufenden Semester noch nicht fertig sind, werden diese auf dem rosa Protokollformular unübersehbar aufgelistet, sind dann zu Beginn der Prüfung vorzulegen und vom Prüfer auf dem Protokollformular zu bestätigen.


Bescheinigung über Prüfungsleistungen


Studenten in der Diplomphase können eine Bescheinigung über bereits erbrachte Prüfungsleistungen erhalten. 


Colloquium


Anmeldung und Termin

- Die Anmeldung zum öffentlichen Colloquium erfolgt wie zu einer Prüfung. Die Anmeldung muß vor Abgabe der Diplomarbeit erfolgen.
- Das Colloquium selbst kann auch nach Abgabe der Diplomarbeit durchgeführt werden.
- Den ersten Prüfer (Leiter des Colloquiums) und den zweiten Prüfer wählt der Student aus der Prüferliste des Wahlpflichtfaches unter Beachtung des § 6 Abs. 4 der Prüfungsordnung aus.
Das öffentliche Colloquium zur Diplomarbeit kann vor dem Eintreffen der Gutachten stattfinden, wenn die/der Studierende dies wünscht.

Durchführung

Beide Prüfer erhalten nach der Anmeldung des/der Studierenden eine Kopie der Diplomarbeit. Der erste Prüfer organisiert mit Unterstützung des Diplomanden das öffentliche Colloquium und leitet es. Er erhält den Prüfungsbogen, der wie bei einer mündlichen Prüfung ausgefüllt wird. Das Colloquium und die anschließende Befragung sind grundsätzlich öffentlich.

Bewertung

In die Prüfungsnote sollen der Vortrag zu einem Drittel und die Diskussion und Befragung zusammen zu zwei Dritteln eingehen. Die Noten sind nicht getrennt auszuweisen. Die Organisation von sich dem Vortrag anschließender Diskussion und Befragung bleibt den Prüfern überlassen. Fragen, die sich nicht auf den Vortrag beziehen, sind nur von den beiden Prüfern zu stellen.

Wiederholung

Das öffentliche Colloquium kann wie jede andere Prüfung einmal wiederholt werden. Die Wiederholungsprüfung muss wieder als Colloquium durchgeführt werden, die Prüfer sind frei wählbar. 


Diplomarbeit


Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt mit einem Formular, das im Prüfungsbüro abzuholen und ausgefüllt wieder einzureichen ist, und zwar rechtzeitig vor Beginn der Bearbeitungszeit.
In diesem Formular wird auch das Ende der Bearbeitungsfrist festgelegt.

 

Bearbeitungsfrist, Krankheit, Verlängerung

 

Die Bearbeitungszeit der Diplomarbeit setzt bei ärztlich attestierter Krankheit aus. Damit das wirksam wird, muß das ärztliche Attest im Prüfungsbüro eingereicht werden. Das Ende der Bearbeitungsfrist verschiebt sich dann um so viele Kalendertage, wie Krankheitstage belegt sind. Fällt dies auf einen Sonnabend, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, so endet die Frist am folgenden Werktag.
Ein Verlängerungsantrag muß bei Krankheit nicht gestellt werden.

Verlängerungsanträge von Diplomarbeiten sind mindestens 2 Monate vor Beendigung der Bearbeitungsfrist an den Prüfungsausschuß einzureichen.

Begutachtung

Ein Gutachter der Diplomarbeit ist der Aufgabensteller. Der weitere Gutachter wird vom Prüfungsausschuß bestellt.

Korrekturen

Nach Begutachtung der Diplomarbeit kann vom Verfasser der Arbeit eine neue Version erstellt werden, in der Schreibfehler korrigiert sind. In diesem Fall muss auf der Titelseite der Vermerk "korrigierte Version" erscheinen. Bei inhaltlichen Fehlern darf ein Erratum angehängt werden, auch in diesem Fall muss "korrigierte Version" auf dem Titelblatt erscheinen. 


Englischsprachiges Zertifikat über Diplomabschluss


Auf Wunsch der Studierenden kann auch eine Bescheinigung auf Englisch über den Diplomabschluss ausgestellt werden.


Freiversuch, Wiederholung von Prüfungen


Zum Freiversuch (nach § 11 Abs. 3):
1 . Der Freiversuch bezeichnet die Möglichkeit, nach Bestehen aller Prüfungen der Diplomprüfung (inklusive der Diplomarbeit) innerhalb der Regelstudienzeit, zur Notenverbesserung eine oder mehrere Prüfungen einmal zu wiederholen. Dabei zählt das jeweils bessere Ergebnis.
2. Diese Wiederholungsprüfungen müssen im nächsten Prüfungszeitraum nach Bestehen aller Prüfungen der Diplomprüfung stattfinden. In begründeten Einzelfällen kann der Prüfungsausschuß auf schriftlichen Antrag des Kandidaten/der Kandidatin und nach Absprache mit dem Prüfer einen Prüfungstermin außerhalb des nächsten Prüfungszeitraumes zulassen.
3. Diese Wiederholungsprüfungen sind spätestens zwei Wochen nach der letzten Prüfung bzw. bei Abgabe der Diplomarbeit im Sekretariat für Bildung und Studium (Raum 207) bekanntzugeben. Anderenfalls wird dem/der Studierenden innerhalb von vier Wochen nach der letzten Prüfungsleistung das Hochschulzeugnis und die Diplomurkunde mit der erfolgten Benotung ausgehändigt.
4. Wird eine Prüfung zweimal nicht bestanden, kann sie nicht wiederholt werden. Nur in besonders begründeten Einzelfällen kann der Prüfungsausschuß auf schriftlichen Antrag des Kandidaten/der Kandidatin eine weitere Wiederholungsprüfung zulassen. 


Gesamtnote (Hauptdiplom), Berechnung


Zu Paragraph Abs. 2:
Dies ist so gemeint: Bei der Durchschnittsbildung geht jede Fachnote mit dem Gewicht 1 und die Note der Diplomarbeit mit dem Gewicht 2 ein (und nicht etwa der Durchschnitt der Fachnoten mit dem Gewicht 1 und die Diplomnote mit dem Gewicht 2). 


Leistungsnachweis


Angebot zum Erwerb

Für den Erwerb von ECTS-Punkten sind Leistungsnachweise erforderlich. Deshalb muß für jede Lehrveranstaltung die Möglichkeit geschaffen werden, einen Leistungsnachweis zu erwerben, auch dann, wenn dies im Rahmen der Diplomprüfungsordnung nicht erforderlich ist - sofern mindestens ein Studierender dies wünscht. Die Lehrenden werden gebeten, am Anfang des Semesters danach zu fragen und gegebenenfalls die Kriterien für den Erwerb des Leistungsnachweises zu definieren.

Kriterien

Folgende Formen für den Erwerb von Leistungsnachweisen sind möglich:
- Vorlesung: Klausur UND/ODER schriftliche Hausarbeit UND/ODER Konsultation
- Übungen: Klausur UND/ODER Referat UND/ODER erfolgreiche Bearbeitung von Hausaufgaben
- Praktikum: erfolgreiche Durchführung und Protokollierung der Versuche
- Seminar: Vortrag und Teilnahme an Diskussionen

Formblatt

Das Formblatt ist in WORD-Format im Prüfungsbüro erhältlich. Bitte nur die aktuelle Version (zweisprachig, incl. ECTS-Punkte) verwenden.

ECTS-Punkte

Die ECTS-Punkte sollen am Ende in den Leistungsnachweis eingetragen werden, am besten für alle Empfänger des Leistungsnachweises. Natürlich gibt es diesen Leistungsnachweis nur, falls die entsprechenden Kriterien erfüllt sind.

ECTS-Grades

Der ECTS-Grade (A,B,C, D oder E) ist auf Wunsch des/der Studierenden zusätzlich einzutragen.
Die Umrechnung unserer Noten in ECTS-Grades erfolgt so:

Note  Grade 
1.0, 1.3 A
1.7, 2.0 B
2.3, 2.7 C
3.0, 3.3 D
3.7, 4.0 E

Mathematik für Physiker/innen


Die Kommission für Lehre und Studium hat beschlossen, den Kurs
"Mathematik IV für Ph. (Analysis IV) " (4 SWS VL + 2 SWS UE)
in die beiden Kurse
"Lineare Algebra für Ph." und "Funktionentheorie für Ph." (je 2 SWS VL + 1 SWS UE)
aufzuteilen.
Zusätzlich gibt es einen fakultativen Kurs
"Höhere Mathematik für Physiker".

Der Prüfungsausschuß empfiehlt, die Mathematikkurse wie folgt zu belegen:

  Studienbeginn im Wintersemester  Studienbeginn im Sommersemester 
Wintersemester :  Mathe I für Ph. (Analysis I) 
Sommersemester:  Mathe II für Ph. (Analysis II) + Lineare Algebra für Ph.  Lineare Algebra für Ph. 
 
Wintersemester:  Mathe III für Ph. (Analysis III) + Funktionentheorie für Ph.  Mathe I für Ph. (Analysis I) 
Sommersemester:  Höhere Mathe für Ph. (fak.)  Mathe II für Ph. (Analysis II) 
Wintersemester:    Mathe III für Ph. (Analysis III) + Funktionentheorie für Ph. 

Bei Studienbeginn im Sommersemester sollte die fakultative Höhere Mathematik f. Ph. erst nach dem Grundstudium belegt werden.

Die Lineare Algebra f. Ph. und die Funktionentheorie f. Ph. (je 2 SWS Vorl., 1 SWS Übung) entsprechen zusammen dem Kurs Mathematik IV f. Ph. Sie sind untereinander aber kaum gekoppelt, so daß sie in verschiedenen Semestern gehört werden können. Die Lineare Algebra f. Ph. braucht kaum Voraussetzungen aus der Analysis, so daß sie an den Anfang vorgezogen werden kann.

Die Lineare Algebra f. Ph. wird (nur) im Sommersemester angeboten, die Funktionentheorie f. Ph. (nur) im Wintersemester.

Erforderliche Leistungsnachweise: Mathe I bis III f. Ph. oder zwei davon plus Lineare Algebra f. Ph. plus Funktionentheorie f. Ph. 


Prüfungsakten, Einsicht


Es ist generell ein Jahr lang Einsicht in die Prüfungsakte möglich jeweils ab Abschluß einer Einzelprüfung bzw. wenn alle erforderlichen Gutachten eingegangen sind. 


Prüfungsanmeldung und -zulassung


- Die Beantragung der Zulassung zur Diplom-Vorprüfung bzw. zur Diplomprüfung erfolgt auf im Prüfungsbüro erhältlichen Formularen.
- Die Mindeststudienzeit (Zeit, nach der ein Student nach der Prüfungsordnung frühestens zur Hauptprüfung zugelassen werden kann) ist auf 6 Fachsemester festgelegt.
- Auf Prüfungen der Diplom-Vorprüfung, die im Prüfungszeitraum des 4. Fachsemesters einzeln abgelegt werden, bzw. auf Prüfungen der Diplomprüfung, die im Prüfungszeitraum des 8. Fachsemesters einzeln abgelegt werden, findet der § 13 Abs. 2 der Studienordnung keine Anwendung. Gleichzeitig mit der Prüfungsmeldung ist aber der Antrag auf Zulassung zur Diplom-Vorprüfung bzw. zur Diplomprüfung einzureichen.
- Die mündliche Prüfung im Wahlpflichfach II muss in jedem Fall rechtzeitig vor Abgabe der Diplomarbeit angemeldet werden. Wird die normale mündliche Prüfungsform gewählt, muss diese Prüfung auch vor Abgabe der Diplomarbeit durchgeführt werden. Erfolgt die Anmeldung so spät, dass die Prüfung nicht mehr rechtzeitig stattfinden kann, so muss sie als Colloquium durchgeführt werden.
-  Meldeschluss für Prüfungen ist jeweils eine Woche vor Beginn der Prüfungsperiode.
   Nach Meldeschluss werden keine Anmeldungen mehr angenommen!

 


 

Prüfungsanmeldung Wahlpflichtfach Grundstudium


a) Anmeldung zur Prüfung
Bei Pflichtfächern erfolgt die Anmeldung zur Prüfung beim Heimatinstitut des Studiengangs.
Beispiel: Mathematik für Physiker. Anmeldung bei der Physik.

Bei Wahl-, Neben, -Wahlpflichtfächern erfolgt die Anmeldung zur Prüfung bei dem Institut, das die Lehre durchführt.
Beispiel: WPF Mathe für Physiker. Die Anmeldung erfolgt beim Prüfungsbüro Mathematik.

b) Leistungsnachweise

Die Leistungsnachweise werden von dem Prüfungsbüro gestempelt und ausgegeben, bei dem jeweils die Anmeldung zur Prüfung erfolgt.

c) Prüfer

Beim Physik-Studiengang schreibt die Prüfungsordnung vor, daß die Prüfer vom Physik-Prüfungsausschuß ernannt werden.

e) Anerkennung von Vordiplomen anderer Studiengänge als Wahlpflichtfach

Ein mit dem Pflichtprogramm des Studienganges Physik nicht überlappendes Fach aus dem Vordiplom eines anderen Studienganges kann im Studiengang Physik auf Antrag als Wahlplfichtfach im Vordiplom anerkannt werden (z.B. die Numerik aus dem Vordiplom im Diplom-Studiengang Mathematik als WPF Mathematik im Diplom-Studiengang Physik, aber nicht die Analysis). Die entsprechende Teilnote wird in das Zeugnis des Vordiploms Physik übernommen.


Prüfungsordnung von 1990


Studierende, die vor dem 1.10.1995 and der Humboldt-Universität zu Berlin im Diplomstudiengang Physik immatrikuliert waren, haben die Möglichkeit, ihr Studium nach der Prüfungsordnung von 1990 oder nach der Prüfungsordnung vom 27.9.1995 fortzusetzen. Ein Wechsel zur neuen Prüfungsordnung kann jederzeit (unter Nutzung eines im Prüfungsbüro erhältlichen Formulars ) beim Prüfungsausschuß Physik beantragt werden. Ein erfolgter Wechsel zur neuen Prüfungsordnung ist unter keinen Umständen rückgängig zu machen. Ausgeschlossen ist ein Wechsel der Prüfungsordnung für Studierende, die sich in der Phase der Vordiplom- bzw Diplomprüfung befinden. Es wird darauf hingewiesen, daß die Prüfungsphasen jeweils mit der 1. Prüfung beginnen und erst mit der letzten abzulegenden Prüfung beendet sind. 


Prüfungszeiträume und Prüfungstermine


- Die mündliche WP II - Prüfung muß vor Abgabe der Diplomarbeit erfolgen. Siehe auch Colloquium !
- Nach Anmeldung zur Diplomprüfung können Prüfungen, die vor dem Ende des 8. Fachsemesters abgelegt werden, nach Absprache mit dem Prüfer und mit Zustimmung des Prüfungsausschusses außerhalb der Prüfungszeiträume durchgeführt werden. 


Vorgezogene Prüfungen


Vorgezogene Prüfungen sind Prüfungen, die vor der Anmeldung zur Diplom-Vorprüfung bzw. zur Diplomprüfung und spätestens vor dem Prüfungszeitraum des 4. bzw. des 8. Fachsemesters abgelegt werden. Für vorgezogene Prüfungen gilt:
- Studierende, die Prüfungen vorgezogen ablegen, befinden sich mit der Zulassung zur ersten vorgezogenen Prüfung in der Prüfungsphase der Diplom-Vorprüfung bzw. der Diplomprüfung, und zwar unabhängig davon, daß der Zulassungsantrag zur Diplom-Vorprüfung bzw. zur Diplomprüfung erst zu einem späteren Zeitpunkt eingereicht werden muß.

- Bei der Diplomprüfung dürfen maximal 2 Prüfungen vorgezogen werden.
- Vorgezogene Prüfungen können nach Absprache mit dem Prüfer (ohne Zustimmung des Prüfungsausschusses) außerhalb der Prüfungszeiträume durchgeführt werden.
- Auf vorgezogene Prüfungen findet der § 13 Abs. 2 der Studienordnung keine Anwendung.
- Die Anmeldung vorgezogener Prüfungen erfolgt entsprechend der § 16 bzw. 18 der Prüfungsordnung. Hiervon ausgenommen sind lediglich die Vorlage des Zulassungsantrags zur Diplom-Vorprüfung bzw. zur Diplomprüfung sowie der Nachweis von Studienleistungen, die nicht zum angemeldeten Fach gehören.


Struktur der Materie a,b,c (für Diplom-Studiengang Physik)


Auf der Institutsratssitzung am 07.06.1999 wurde vereinbart, die Lehrveranstaltungen `Struktur der Materie a' und `Struktur der Materie b' weiterhin sowohl im Wintersemester als auch im Sommersemester anzubieten. Die `Struktur der Materie c' findet in allen Wintersemestern statt; die enstprechenden Lehrkräfte bemühen sich, die Veranstaltung zusätzlich auch im Sommer anzubieten.

Es sei nochmal auf folgenden Satz aus Paragraph 10 der Studienordnung hingewiesen: ``Die einzelnen Kurse sind voneinander unabhängig und können in beliebiger Reihenfolge besucht werden. Die für die Wahlpflichtfächer benötigten Kurse sollten im 5. und 6. Fachsemester belegt werden.'' 


Wahlpflichtfächer


Grundstudium

Die aktuellen Lehrveranstaltungen im Rahmen der Wahlpflichtfächer werden von der Kommision Lehre und Studium durch Aushang bekanntgegeben.

Bei Betriebswirtschaftslehre / Volkswirtschaftslehre im Grundstudium wird wie folgt verfahren:
- Interessierte Studierende melden sich im Prüfungsbüro an.
- Auf Wunsch kann die erfolgreiche Teilnahme als Zusatzfach in das Vordiplomzeugnis eingetragen werden.
- Studierende, die es als Wahlpflichtfach anerkannt haben wollen, müssen dies vor Beginn der Lehrveranstaltung entsprechend §7(7) der Studienordnung beim Prüfungsausschuß beantragen. 

Hauptstudium

Die Vertreter jedes Wahlpflichtfaches definieren zu Beginn eines jeden Wintersemesters in einer besonderen Informationsveranstaltung die WP-Lehrveranstaltungen und geben Empfehlungen. Es sollte mögl ichst auch eine Vorausschau auf die Veranstaltungen des Wahlpflichtfaches in den folgenden Semestern gegeben werden. Diese Informationen werden von der Kommision Lehre und Studium in Form einer Matrix am Schwarzen Brett ausgehängt. Man findet sie auch hier:


Zusatzfächer im Grundstudium


Haben Studierende bei Abschluss des Vordiploms (letzte Prüfung) neben dem Wahlpflichtfach noch ein Zusatzfach abgelegt, das ebenfalls den Anforderungen an ein WPF genügt, so können WPF und Zusatzfach auf Antrag getauscht werden.