Examination Board
The Examination Board is responsible for all matters concerning students' examination. Mainly it is about to clarify situations that are not adequately covered by the examination regulations. This includes:
- Recognition of examinations at other universities
- Rückstellung eines Moduls
- Recognition of credits on/after a stay abroad
- Change of the type of examination specified in the examination regulations
Beschluss vom 20.03.2020
Beschluss des Prüfungsausschusses Physik vom 20.03.2020 (pdf)
Examination Dates and Rooms in the Current Semester
The Examination dates and rooms can be found on the Website of the Study and Examination Office.
Chairman
Prof. Dr. Igor Sokolov
Newtonstraße 15, Room 3'414
Consultation hours: Wednesday 3-5 pm
Study and Examination Office
Andrea Voigt and Dr. Iris Newton
More information can be found on the Website of the Study and Examination Office.
Forms
Most Forms can be found on the Website of the Study and Examination Office.
Other Forms:
Members
Professors: |
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Academic Staff: |
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Students: |
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Applications to the Examination Board
Please send formless applications and inquiries by Email to pa@physik.hu-berlin.de. The Examination Board usually edits these applications by email voting, in order to keep the processing time as short as possible. Therefore, these applications should contain all the facts necessary for the decision.
In the case of applications, you must submit a signed copy of the email together with the necessary documents in the examination office.
Usually, the applicant will be informed by email of the decision of the Examination Board. Applicants can also obtain the results from the examination office.
Examination Periods, Examination Modalities
1) Allgemeines zur Anmeldung:
Studierende der Bachelor- und Master-Studiengänge müssen sich zu den Modulprüfungen anmelden. Die Anmeldung erfolgt in der Regel über Agnes - Lehre und Prüfung Online. Beachten Sie, dass sie zur Prüfungsanmeldung eine TAN benötigen. Die TAN-Liste wird Ihnen per Post im Normalfall an die von Ihnen bei der Immatrikulation angegebene Kontaktadresse zugesandt. Besteht ein Modul aus mehreren Teilprüfungen, so müssen Sie sich zu jeder Teilprüfung gesondert anmelden. Bei Modulen, die ein Praktikum als Studienleistung enthalten, erfolgt die Anmeldung zur Modulprüfung in der Regel vor der Einschreibung in das Praktikum. Die Voraussetzungen für das Ablegen der Modulprüfungen sind in der Modulbeschreibung festgelegt.
2) Prüfungszeiträume:
Prüfungszeitraum für Modul(teil)prüfungen sind die ersten beiden Wochen nach Ende der Vorlesungszeit einschließlich des Sonnabends der letzten Vorlesungswoche. Prüfungszeitraum für die Wiederholungsprüfungen sind die ersten beiden Wochen vor dem Beginn des Folgesemesters. Zusätzliche oder abweichende Prüfungszeiträume können in der Modulbeschreibung oder durch den Prüfungsausschuss festgelegt werden.
3) Zeiträume für die An-/Abmeldung:
Die Zeiträume für die Prüfungsanmeldung beginnen mit der Vorlesungszeit und enden in der Regel 3 Wochen vor den jeweiligen Prüfungszeiträumen. In diesem Zeitraum können sich Studierende beliebig online zu den Prüfungen an- und abmelden. Nach dem Ende der Anmeldezeit, d.h. in der Regel 3 Wochen vor dem jeweiligen Prüfungszeitraum, ist die Anmeldung zur Prüfung verbindlich. Der Prüfungsausschuss kann abweichende Anmeldezeiten festlegen.
4) Ausweispflicht in Prüfungen
Allgemein gilt, dass sich Studierende zur Teilnahme an einer Prüfung mit einem gültigem Studentinnen-/Studentenausweis und Ausweisdokument ausweisen müssen.
5) Nichterscheinen/Krankheitsfall:
Eine (Teil-)Prüfung, für die Studierende verbindlich angemeldet sind, zu der sie aber nicht erscheinen, gilt als nicht bestanden. Sollten Studierende aus triftigen Gründen nicht zur Prüfung erscheinen können, ist ein Antrag an den Prüfungssauschuss erforderlich. Im Krankheitsfall ist ein ärztliches Attest umgehend im Prüfungsamt vorzulegen. Diese Fälle werden im Agnes-Konto als „entschuldigt“ verbucht. Für die Nachklausur müssen sich diese Studierenden erneut über Quis anmelden. Nur in diesen Fällen gilt die Nachklausur dann als erste Prüfung.
6) Wiederholung von Prüfungen (siehe auch §10 und §11 der PO)
(1) Nicht bestandene Modul(teil)prüfungen können zwei Mal wiederholt werden. Die erste Wiederholung soll Studierenden vor Beginn der Vorlesungszeit, die zweite Wiederholung muss vor Ende der Vorlesungszeit des auf die nicht bestandene Prüfung folgenden Semesters ermöglicht werden.
(2) Die Form der ersten Wiederholungsprüfung wird vom/von der lesenden Prüfer/in festgelegt, die zweite Wiederholungsprüfung ist immer eine mündliche Prüfung. Der/die zu prüfende Studierende kann eine Prüferin/einen Prüfer vorschlagen. Dafür kommt jede Prüferin/jeder Prüfer in Frage, die/der für das jeweilige Fach vom Prüfungsausschuss bestellt ist. Der Vorschlag des Studenten/der Studentin begründet keinen Anspruch. Die angebotene erste Wiederholungsprüfung kann in den Modulen P1a und P6a zur Verbesserung der Note genutzt werden.
(3) Eine nicht bestandene Bachelorarbeit kann nur einmal, auf Wunsch mit einem neuen Thema, wiederholt werden. Fehlversuche an anderen Universitäten im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes werden angerechnet. Die Erstellung der zweiten Bachelorarbeit sollte spätestens drei Monate nach dem Bescheid über die erste Arbeit beginnen.
7) Studierende anderer Studiengänge:
Studierende, die in anderen Studiengängen (z.B. Diplomstudiengängen) immatrikuliert sind, und an den Lehrveranstaltungen der Module teilnehmen, bekommen für die erbrachten Leistungen einen Leistungsnachweis. Die Leistungsnachweise werden von den Lehrenden ausgestellt. Studierende von Diplomstudiengängen müssen sich zu den Modulprüfungen nicht anmelden.