Humboldt-Universität zu Berlin - Mathematisch-Naturwissen­schaft­liche Fakultät - Frauen* am Institut für Physik

Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung

Ziele:

Richtlinie zur Vergabe der Frauenfördermittel des Instituts für Physik

Stand 01.05.2023

Das Institut für Physik stellt nach dem Beschluss des Akademischen Senats der Humboldt-Universität zu Berlin jährlich finanzielle Mittel für die Frauenförderung in Höhe von mind. 5% der konsumtiven Haushaltsmittel bereit.
Diese Mittel werden jährlich für Projekte der Frauenförderkommission zur Unterstützung von Frauen am Institut für Physik verwendet sowie für Förderungen von personenbezogenen Projekten. Die Förderungen sollen als Unterstützung der Frauen am Institut dienen sowie auf eine Erhöhung des Frauenanteils am Institut für Physik hinwirken.

Personenbezogene Förderung

Zur Einreichung von Anträgen für personenbezogene Förderungen gibt es zwei Fristen pro Jahr:

  • Mai
  • September
Geförderte Maßnahmen

Es ist möglich, eine personenbezogene Bezuschussung zu karrierefördernden Maßnahmen zu beantragen. Es werden max. 20% der Kosten, jedoch nicht mehr als 500€ gefördert. Förderbare Maßnahmen sind u.a.

  • Weiterbildungen, Workshops und Schulungen,
  • Tagungen und Konferenzen (aktive Teilnahme: Poster oder Vortrag),
  • Auslandsaufenthalte

Außerdem unterstützt die Frauenförderkommission die Teilnahme von max. sechs Studentinnen (Bachelor/Master) an der jährlich stattfindenden Physikerinnentagung (DPT). Bei Teilnahme wird nur der Frühbuchungsbeitrag übernommen. Nähere Informationen zu dieser Fördermöglichkeit sind über die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte des Instituts für Physik zu erhalten.

Antragstellung

Anträge können formlos an die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte des Instituts für Physik geschickt werden. Es ist die Verantwortung der Antragstellenden die Anträge auf Vollständigkeit zu prüfen. Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden. Vollständige Anträge enthalten alle folgenden Dokumente in einzelnen PDFs:

  1. Kurze Begründung des Vorhabens sowie Beschreibung des Einflusses auf die Ausbildung/wissenschaftliche Karriere (Begründung.pdf),
  2. Vollständige Kostenaufschlüsselung (Kostenaufschlüsselung.pdf),
  3. Erklärung der Arbeitsgruppenleitung zur Unterstützung des Vorhabens und der eigenen Kostenbeteiligung (Kostenbeteiligung.pdf),
  4. Nur bei Auslandaufenthalten: Einladung der Arbeitsgruppe im Gastland (Einladung.pdf),
  5. Nachweis über Beantragung anderer Finanzierungsmöglichkeiten (siehe Liste mit alternativen Finanzierungsmöglichkeiten); wenn keine Anträge an anderer Stelle gestellt wurden, wird hierfür eine Begründung benötigt (Nachweis.pdf).

Alle Kosten sind nachweispflichtig.

Antragsbearbeitung

Über die Vergabe der Fördermittel entscheidet die Frauenförderkommission des Instituts für Physik. Es wird zweimal im Jahr über die vorliegenden Anträge nach Ende der jeweiligen Einreichungsfristen entschieden. Über zeitkritischen Fördermaßnahmen wie bspw. Abschluss-/Überbrückungsstipendien zur Beendigung von Qualifizierungsarbeiten kann im Bedarfsfall auch außerhalb der festgelegten Fristen entschieden werden. Alle Abrechnungen müssen bis zum 30. November desselben Jahres eingereicht sein. 

 


Projektbezogene Förderung

Die Frauenförderkommission finanziert und organisiert jährlich verschiedene Projekte. Bspw. Workshops, Networking Veranstaltungen, Schulungen u.Ä.