Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung
Wichtiger Hinweis: Antragsfrist Frauenförderung
Der Bewerbungsschluss für die nächste Vergaberunde von Mitteln aus der Frauenförderung ist der 31. Mai 2025.
Wir freuen uns sehr, auch unter den weiterhin angespannten Haushaltsbedingungen finanzielle Unterstützung für Frauen anbieten zu können. Da die verfügbaren Mittel begrenzt sind, möchten wir insbesondere Frauen zur Bewerbung ermutigen, deren soziale Lage Anlass für den Förderantrag ist.
Falls dies auf Sie zutrifft, gehen Sie im Anschreiben/in der Begründung gerne kurz auf Ihre Situation ein.
Bitte beachten Sie:
Ihre Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn die Unterlagen vollständig eingereicht werden. Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis.
Ziele:
- Gleichstellungskonzept des Instituts für Physik (pdf)
- Landesgleichstellungsgesetz
- Forschungsorientierte Gleichstellungsstandards bei der DFG
- Zielvereinbarung zur familiengerechten Hochschule (pdf)
Richtlinie zur Vergabe der Frauenfördermittel des Instituts für Physik
Stand 2025
Das Institut für Physik stellt nach dem Beschluss des Akademischen Senats der Humboldt-Universität zu Berlin jährlich finanzielle Mittel für die Frauenförderung in Höhe von mind. 5% der konsumtiven Haushaltsmittel bereit.
Diese Mittel werden jährlich für Projekte der Gleichstellungskommission sowie für Förderungen von personenbezogenen Projekten verwendet. Die Förderungen sollen als Unterstützung der Frauen am Institut dienen sowie auf eine Erhöhung des Frauenanteils am Institut für Physik hinwirken.
Personenbezogene Förderung
Für personenbezogene Förderungen gibt es zwei Deadlines pro Jahr für die Beantragung:
- 31. Mai
- 30. September
Antragsberechtigt
Weibliche Mitglieder und Angehörige des Instituts für Physik der Humboldt-Universität zu Berlin.
Geförderte Maßnahmen
Folgende karrierefördernden Maßnahmen sind im Rahmen der Frauenfördermittel des Instituts für Physik förderfähig:
- Stipendien
- Abschluss-Stipendium für Doktorandinnen (max. 3 Monate, 1.000 € monatlich)
- Stipendium zur Erstellung eines Projektantrags zur eigenen Postdoc-Stelle (z. B. mit dem Qualifizierungsziel Habilitation; max. 3 Monate á 1.000 €; Beantragung max. 12 Monate nach Abschluss der Promotion am Institut für Physik)
- Anteilig Teilnahme an Tagungen, Workshops, Auslandsaufenthalten und Kongressen
- Voraussetzung ist die aktive Teilnahme (bspw. Poster, Vortrag o.Ä.)
- Erstattungsfähig sind: Fahrtkosten (Bahn/Flug), Unterkunft (angemessene Höhe laut Reisekostenrecht), Tagungsgebühren. Nicht erstattet werden Verpflegungskosten.
- Weiterbildungsmaßnahmen
- Gefördert werden Soft-Skill-Workshops und andere Weiterbildungen, sofern diese nicht im regulären Programm der HU angeboten werden.
- Es erfolgt eine Erstattung der Kursgebühr.
- Publikations- und Druckkosten
- Physikerinnentagung (DPT)
- Es können bis zu sechs Studentinnen (Bachelor oder Master) gefördert werden.
- Übernommen wird ausschließlich der Frühbucher-Tagungsbeitrag bei aktiver Teilnahme (Poster/Vortrag).
Es ist möglich, eine personenbezogene Bezuschussung zu hier nicht gelisteten karrierefördernden Maßnahmen zu beantragen. In der Regel werden max. 20% der Kosten, jedoch nicht mehr als 500€ gefördert. In begründeten Ausnahmefällen kann die Förderungshöhe variieren.
Antragstellung
Anträge können formlos an die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte des Instituts für Physik per Mail (frauenbeauftragte@physik.hu-berlin.de) geschickt werden. Es ist die Verantwortung der Antragstellenden die Anträge auf Vollständigkeit zu prüfen. Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden. Vollständige Anträge enthalten alle folgenden Dokumente in einzelnen PDFs:
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- Kurze Begründung des Vorhabens sowie Beschreibung des Einflusses auf die Ausbildung/wissenschaftliche Karriere (Begründung.pdf),
- Vollständige Kostenaufschlüsselung (Kostenaufschlüsselung.pdf),
- Erklärung der Arbeitsgruppenleitung zur Unterstützung des Vorhabens und der eigenen Kostenbeteiligung (Kostenbeteiligung.pdf),
- Nur bei Auslandaufenthalten: Einladung der Arbeitsgruppe im Gastland (Einladung.pdf),
- Nachweis über Beantragung anderer Finanzierungsmöglichkeiten (siehe Liste mit alternativen Finanzierungsmöglichkeiten); wenn keine Anträge an anderer Stelle gestellt wurden, wird hierfür eine Begründung benötigt (Nachweis.pdf)
- Bei Stipendien zusätzlich: Zeitplan und Lebenslauf
Alle Kosten sind nachweispflichtig.
Antragsbearbeitung
Über die Vergabe der Fördermittel entscheidet die Gleichstellungskommission des Instituts für Physik. Es wird zweimal im Jahr über die vorliegenden Anträge nach Ende der jeweiligen Deadlines entschieden. Die Höhe der Förderung bzw. die Anzahl der Stipendien bemisst sich an der Anzahl der eingegangenen Anträge. Alle Abrechnungen müssen bis zum 30. November desselben Jahres eingereicht sein.