Mono- und Kombinationsbachelor Physik
Inhalt
- Studien- und Prüfungsordnungen
- Vorlesungen, Praktika, Infos und Materialien
- Bachelorarbeit
- Formulare
Studien- und Prüfungsordnungen
Die aktuell gültigen Studien- und Prüfungsordnungen finden sie auf der Seite der Fakultät.
Beachten sie auch die folgenden Dokumente:
Studierende im Beifach Physik beachten bitte:
- Allgemeine Hinweise für Studierende im Beifach Physik
- Hinweise für Studierende mit Hauptfach Mathematik und Beifach Physik
Allgemein gilt, dass sich Studierende zur Teilnahme an einer Prüfung mit einem gültigem Studentinnen-/Studentenausweis und Ausweisdokument ausweisen müssen.
- Anerkennungsregelungen neue/alte Studienordnung im Monobachelor Physik
- Anerkennungsregelungen neue/alte Studienordnung im Kombibachelor Physik (Lehramtsbezug)
Vorlesungen, Praktika, Infos und Materialien
- Stundenplan und kommentiertes Vorlesungsverzeichnis des Instituts für Physik
- Physikalisches Grundpraktikum
- Elektronikpraktikum
- Fortgeschrittenenpraktikum/Advanced Experimental Lab
- Für das Studium Generale kann AGNES - Lehre und Prüfung Online der HU nützlich sein
- Kompendium zu den Vorlesungsinhalten im Mono-Bachelor-Studiengang Physik (Neue Studienordnung 2014
Bachelorarbeit
Informationen zur Bachelorarbeit finden Sie auch auf der Webseite des Prüfungsbüros Physik.
Anmeldung einer Bachelorarbeit
- Informieren Sie sich auf der Informationsseite zu Bachelorarbeiten über z.Zt. ausgeschriebene Arbeiten. Weitere Informationen zu den Themen finden Sie über die jeweils angegebenen Kontaktadressen. Es ist Ihnen freigestellt, sich über zusätzliche Themen direkt bei den Arbeitsgruppen des Instituts zu erkundigen.
- Setzen Sie sich mit dem/der jeweiligen Betreuer/in in Verbindung. Klären Sie, ob das Thema vergeben wird und einigen Sie sich über den Zeitraum der Bearbeitung, den Vorschlag für den/die Zweitgutachter/in sowie über weitere Modalitäten.
- Monobachelor: Die Zulassung zur Bachelorarbeit ist nach dem Erreichen von mindestens 120 Studienpunkten möglich.
- Kombibachelor: Die Zulassung zur Bachelorarbeit ist nach erfolgreichem Abschluss der Module Pk 1 – Pk 3, Pk 5, Pk 6, Pk 8 und Pk 9a möglich.
- Füllen Sie das Formular Antrag auf Zulassung zur Abschlussarbeit (Formular auf der Webseite des Prüfungsbüros) aus, und geben Sie es im Prüfungsamt ab. Ab dem auf dem Formular unter „Datum der Themenvergabe“ aufgeführten Zeitpunkt haben Sie genau 4 (Monobachelor) bzw. 3 Monate (Kombibachelor) Zeit bis zur Abgabe.
Durchführung einer Bachelorarbeit - Fristen
- Monobachelor: Die Bachelorarbeit umfasst 10 Studienpunkte, d.h., einen Arbeitsaufwand von 360 Stunden. Nach der Anmeldung zur Bachelorarbeit stehen genau 18 Wochen zur Bearbeitung zur Verfügung.
- Kombibachelor: Die Bachelorarbeit umfasst 10 Studienpunkte, d.h., einen Arbeitsaufwand von 300 Stunden. Nach der Anmeldung zur Bachelorarbeit stehen genau 3 Monate zur Bearbeitung zur Verfügung.
- Es ist empfehlenswert, die vorlesungsfreie Zeit (möglichst zwischen dem 5. und 6. Semester) ganz oder zum Teil für die Bearbeitung zu nutzen.
- Das Bachelorstudium sollte zum Ende des 6. FS abgeschlossen, d.h., die Bachelorarbeit sollte bis zu diesem Zeitpunkt abgegeben und benotet sein.
- Befristet für ein Semester ist unter bestimmten Voraussetzungen die vorläufige Einschreibung in den Masterstudiengang auch ohne den Bachelorabschluss möglich. In der Regel sollte aber eine Anmeldung zu allen Modulprüfungen vorliegen. Frau Voigt, Prüfungsamt der Physik, stellt eine Bescheinigung über die bisher erworbenen Leistungen aus, die im Immatrikulationsbüro für die vorläufige Einschreibung vorzulegen ist.
- Beachten Sie, dass für die Zulassung zu anderen Masterstudiengängen (z.B. auch im Ausland) andere Anmeldefristen und Zulassungsvoraussetzungen gelten. Stimmen Sie die Bearbeitung Ihrer Arbeit auf diese ab.
Schreiben einer Bachelorarbeit
Ein Merkblatt zur Abschlussarbeit im Fach Physik finden Sie auf der Webseite des Prüfungsbüros. Auf jeden Fall sollte das Schreiben der Arbeit in intensiver Diskussion mit dem/der jeweiligen Erstbetreuer/in erfolgen.
Abgabe einer Bachelorarbeit
Die Bachelorarbeiten sind in dreifacher Ausfertigung im Prüfungsamt abzugeben.
Verteidigung einer Bachelorarbeit
Die Verteidigung einer Bachelorarbeit findet in Form eines Vortrages zur Arbeit mit anschliessender Diskussion statt. Es wird empfohlen die Dauer des Vortrages auf 20 Minuten sowie die Dauer der Befragung auf 10 Minuten zu begrenzen. Prüfer bzw. Prüferin ist der/die Erstgutachter/-in. Die Anwesenheit der Zweitgutachterin/des Zweitgutachters wird empfohlen.
Verlängerung der Bearbeitungsfrist für eine Bachelorarbeit
Eine Bachelorarbeit kann in begründeten Fällen um maximal um 6 Wochen (Monobachlor) beziehungsweise 4 Wochen (Kombibachelor) auf Antrag verlängert werden. Dies entspricht 1/4 der gesamten Bearbeitungszeit. Der Antrag ist rechtzeitig zu stellen, d.h. um die gleiche Zeitspanne, für die eine Verlängerung beantragt wird, vor dem ursprünglichen Abgabetermin.
Weitere Regelungen
Falls Sie eine externe Arbeit (außerhalb des Instituts) anstreben, sollte Ihr/e externe/r Betreuer/in Zweitgutachter/in sein. Der/die Erstbetreuer muss dem Institut für Physik angehören. Über Ausnahmen entscheidet der Prüfungsausschuss auf Antrag. Eine Betreuung der Arbeit durch Prüfer/innen, die nicht als solche am Institut für Physik eingetragen sind, ist immer vom Prüfungsausschuss zu genehmigen.
Weitere rechtlich verbindliche Regelungen zur Bachelorarbeit finden Sie in den Studien-, bzw. Prüfungsordnungen.
Formulare
Antrag auf Zulassung zur Abschlussarbeit (Formular auf der Webseite des Prüfungsbüros)