Humboldt-Universität zu Berlin - Mathematisch-Naturwissen­schaft­liche Fakultät - Frauen* am Institut für Physik

SBGG

Informationen zu Vorgängen und Anlaufstellen an der Humboldt-Universität zu Berlin zur Änderung von Personaleinträgen und Neuausstellung von Urkunden/Zeugnissen nach erfolgreicher Namens-/Geschlechtseintragsänderung nach dem neuen SBGG

Am 1. November 2024 ist endlich das langersehnte Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) in Kraft getreten. Die standesamtliche Namens- und Geschlechtseintragsänderung nach SBGG ist aber nur der erste Schritt für dich, es folgt der lange Weg durch viele Institutionen und Firmen, um deine Einträge überall berichtigen zu lassen.

Auf dieser Seite findest du Hinweise dazu, wie du an der Humboldt-Universität zu Berlin möglichst schnell an dein Ziel kommst.

Die Informationen auf dieser Seite speisen sich aus den Erfahrungen an der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät und des Instituts für Physik, lassen sich für dich hoffentlich aber analog auf andere Fakultäten und Institute übertragen. Die Seite wird aktualisiert, wann immer neue Informationen zur Verfügung stehen. Vor allem in der ersten Zeit nach Inkrafttreten des Gesetzes kann es dir leider passieren, dass zuständige Ansprechpersonen nicht auf das Verfahren nach SBGG vorbereitet sind.

Einträge persönlicher Daten (Studierende)

Nach aktuellen Information erfolgt die Änderung weiterhin nach dem hier beschriebenen Verfahren.

Die Änderung von Namen oder Geschlechtseintrag kann über das Kontaktformular mitgeteilt werden, wobei du als „Thema Ihrer Anfrage“ den Eintrag „Änderung Vorname, Nachname, Nationalität“ auswählst. Als Nachweis können hier die digitale Kopie der Bescheinigung über die Namensführung oder der neuen Geburtsurkunde oder des neuen Personalausweise angehängt werden.

Personaleinträge (Mitarbeitende/studentische Beschäftigte)

Für die Änderung von Personaleinträgen muss die Bescheinigung über die Namensführung an die zuständige Sachbearbeitungsperson der Personalabteilung mit der Bitte um Anpassung der Daten gesendet werden. Diese sollte auf der Seite des Employee Self-Service in der Rubrik Meine persönlichen Daten unter dem Reiter Datenänderungshinweise zu finden sein.

Da nach unserer Erfahrung die entsprechenden Einträge in der Personaldatenbank aber nicht immer auf dem neusten Stand gehalten werden, empfiehlt sich bei ausbleibender Antwort der Kontakt zu eurem Sekretariat und eine Nachfrage bezüglich der aktuell zugeordneten Sachbearbeitungsperson im Referat III.

Einige digitale Services der HU Berlin beziehen ihre Angaben zudem aus den Einträgen deines HU Accounts. Die dortigen Angaben kannst du über die HU-Account Info abfragen und Änderungen einfach per Mail von der Adresse deines HU-Accounts an die CMS-Benutzerberatung beantragen. Da es sich bei den Angaben in deinem Benutzeraccount nur um Daten für die interne Kommunikation handelt, ist die CMS-Benutzerberatung in Bezug auf Namensänderungen in der Regel deutlich unkomplizierter als die Personalabteilung und benötigt nach bisheriger Erfahrung keinerlei Nachweise.

Zeugnisse und andere Leistungsnachweise

Die Humboldt-Universität stellt für die Neuausstellung von Zeugnissen und Nachweisen Gebühren in Höhe von 12,50 € pro nachzufertigender Seite in Rechnung. Diploma Supplements mit Leistungsübersicht kosten 61,36 €. Die zusätzliche Ausfertigung in englischer Sprache ist kostenfrei.

Zeugnisse

Deinen Anspruch auf Neuausstellung der Zeugnisse nach §10 SBGG richtet sich grundsätzlich gegen die Stellen, die die Originaldokumente ausgestellt haben oder die zur Ausfertigung von Zweitschriften berechtigt sind. An der Humboldt-Universität sind dies die für deinen Studiengang zuständigen Prüfungsbüros der jeweiligen Fakultäten

Du solltest als erstes herausfinden, welche Fakultät und welches Prüfungsbüro aktuell für deinen damaligen Studiengang zuständig ist. Auf den Seiten des Studienangebotes der HU solltest du bei deinem Studiengang Hinweise zum zuständigen Institut finden, auf den Fakultätsseiten die Informationen zum zuständigen Prüfungsbüro.

Wir empfehlen dir, dich bei der Anfrage nach Neuausstellung explizit auf §10 SBGG zu beziehen, die standesamtlichen Bescheinigung über die Namensführung anzuhängen und darum zu bitten, dass entsprechend der Empfehlung der Hochschulrektorenkonferenz das neue Zeugnis mit Datum der Ersturkunde ausgestellt wird. Nach aktuellen Erfahrungen kann es passieren, dass du stattdessen um den Gerichtsbeschluss gebeten wirst und erklären musst, dass nach SBGG nur die standesamtliche Bescheinigung notwendig ist. Das Prüfungsbüro wird zur Bearbeitung deiner Anfrage mit hoher Wahrscheinlichkeit deine Matrikelnummer benötigen. Die neu ausgestellten Zeugnisse werden grundsätzlich den Vermerk "Zweitschrift" enthalten.

Für die Neuausstellung von Zeugnissen müssen die alten Originale vorab an die ausstellende Stelle zurückgesendet werden.

Gebühren: Zeugnis 25,00 €; Urkunde 12,50 €; Diploma Supplement (inkl. Leistungsnachweis) 61,36 €

Promotionsurkunde

Die Informationen zur Anfrage der Neuausstellung von Zeugnissen gelten weitestgehend auch für Promotionsurkunden.

Ansprechstelle für die Neuausfertigung von Promotionsurkunden ist das Promotionsbüro der Fakultät, dem dein Promotionsfach zugeordnet ist.

Gebühren: 37,50 € (12,50 € pro Seite für 2 deutsche und 1 englische Urkunde)

An der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät bestehen bereits Vorgänge zu Namensänderungen nach SBGG und es sind weniger Erklärungen notwendig, es werden beispielsweise neue Promotionsurkunden standardmäßig vom zum Zeitpunkt der Erstausstellung tätigen Präsidium und Dekanat unterschrieben. Die neu ausgestellten Urkunden werden grundsätzlich den Vermerk "Zweitschrift" enthalten.

Die Originale der Promotionsurkunde müssen vor der Neuausstellung an das zuständige Promotionsbüro zurückgesendet werden.

Nach Begleichen der Gebühren wird die neue Promotionsurkunde postalisch zugesandt.

Custom CSS URL: https://www.physik.hu-berlin.de/de/institut/fb/dokumente/news.css