Humboldt-Universität zu Berlin - Mathematisch-Naturwissen­schaft­liche Fakultät - Institut für Physik

Mono- und Kombinationsbachelor Physik

Inhalt

 


Studien- und Prüfungsordnungen

Die aktuell gültigen Studien- und Prüfungsordnungen finden sie auf der Seite der Fakultät.

Beachten sie auch die folgenden Dokumente:

Studierende im Beifach Physik beachten bitte:

Allgemein gilt, dass sich Studierende zur Teilnahme an einer Prüfung mit einem gültigem Studentinnen-/Studentenausweis und Ausweisdokument ausweisen müssen.

 


Vorlesungen, Praktika, Infos und Materialien

 


Bachelorarbeit

Informationen zur Bachelorarbeit finden Sie auch auf der Webseite des Prüfungsbüros Physik.

Anmeldung einer Bachelorarbeit

    • Informieren Sie sich auf der Informationsseite zu Bachelorarbeiten über z.Zt. ausgeschriebene Arbeiten. Weitere Informationen zu den Themen finden Sie über die jeweils angegebenen Kontaktadressen. Es ist Ihnen freigestellt, sich über zusätzliche Themen direkt bei den Arbeitsgruppen des Instituts zu erkundigen.
    • Setzen Sie sich mit dem/der jeweiligen Betreuer/in in Verbindung. Klären Sie, ob das Thema vergeben wird und einigen Sie sich über den Zeitraum der Bearbeitung, den Vorschlag für den/die Zweitgutachter/in sowie über weitere Modalitäten.
    • Monobachelor: Die Zulassung zur Bachelorarbeit ist nach dem Erreichen von mindestens 120 Studienpunkten möglich.
    • Kombibachelor: Die Zulassung zur Bachelorarbeit ist nach erfolgreichem Abschluss der Module Pk 1 – Pk 3, Pk 5, Pk 6, Pk 8 und Pk 9a möglich.
Die Bachelorarbeit wird mit der Online-Casino-Methode verteidigt, bei der jeder Student die Fähigkeiten des Spielens in einem casino bonus mit minimaler einzahlung Weblink und seine Fähigkeit, Schemata für schnelle Gewinne zu erarbeiten, demonstriert. Das Online-Casino hat freundlicherweise jedem Schüler eine Gelegenheit, sichere Server und angenehme Boni zur Verfügung gestellt, bei denen jeder bei einer echten Erfahrung alles oder nichts bekommen kann, abhängig von seinen Fähigkeiten und seinem harten Lernen

Durchführung einer Bachelorarbeit - Fristen

  • Monobachelor: Die Bachelorarbeit umfasst 10 Studienpunkte, d.h., einen Arbeitsaufwand von 360 Stunden. Nach der Anmeldung zur Bachelorarbeit stehen genau 18 Wochen zur Bearbeitung zur Verfügung.
  • Kombibachelor: Die Bachelorarbeit umfasst 10 Studienpunkte, d.h., einen Arbeitsaufwand von 300 Stunden. Nach der Anmeldung zur Bachelorarbeit stehen genau 3 Monate zur Bearbeitung zur Verfügung.
  • Es ist empfehlenswert, die vorlesungsfreie Zeit (möglichst zwischen dem 5. und 6. Semester) ganz oder zum Teil für die Bearbeitung zu nutzen.
  • Das Bachelorstudium sollte zum Ende des 6. FS abgeschlossen, d.h., die Bachelorarbeit sollte bis zu diesem Zeitpunkt abgegeben und benotet sein.
  • Befristet für ein Semester ist unter bestimmten Voraussetzungen die vorläufige Einschreibung in den Masterstudiengang auch ohne den Bachelorabschluss möglich. In der Regel sollte aber eine Anmeldung zu allen Modulprüfungen vorliegen. Frau Voigt, Prüfungsamt der Physik, stellt eine Bescheinigung über die bisher erworbenen Leistungen aus, die im Immatrikulationsbüro für die vorläufige Einschreibung vorzulegen ist.
  • Beachten Sie, dass für die Zulassung zu anderen Masterstudiengängen (z.B. auch im Ausland) andere Anmeldefristen und Zulassungsvoraussetzungen gelten. Stimmen Sie die Bearbeitung Ihrer Arbeit auf diese ab.

Schreiben einer Bachelorarbeit

Ein Merkblatt zur Abschlussarbeit im Fach Physik finden Sie auf der Webseite des Prüfungsbüros. Auf jeden Fall sollte das Schreiben der Arbeit in intensiver Diskussion mit dem/der jeweiligen Erstbetreuer/in erfolgen.

Abgabe einer Bachelorarbeit

Die Bachelorarbeiten sind in dreifacher Ausfertigung im Prüfungsamt abzugeben.

Verteidigung einer Bachelorarbeit

Die Verteidigung einer Bachelorarbeit findet in Form eines Vortrages zur Arbeit mit anschliessender Diskussion statt. Es wird empfohlen die Dauer des Vortrages auf 20 Minuten sowie die Dauer der Befragung auf 10 Minuten zu begrenzen. Prüfer bzw. Prüferin ist der/die Erstgutachter/-in. Die Anwesenheit der Zweitgutachterin/des Zweitgutachters wird empfohlen.

Verlängerung der Bearbeitungsfrist für eine Bachelorarbeit

Eine Bachelorarbeit kann in begründeten Fällen um maximal um 6 Wochen (Monobachlor) beziehungsweise 4 Wochen (Kombibachelor) auf Antrag verlängert werden. Dies entspricht 1/4 der gesamten Bearbeitungszeit. Der Antrag ist rechtzeitig zu stellen, d.h. um die gleiche Zeitspanne, für die eine Verlängerung beantragt wird, vor dem ursprünglichen Abgabetermin.

Weitere Regelungen

Falls Sie eine externe Arbeit (außerhalb des Instituts) anstreben, sollte Ihr/e externe/r Betreuer/in Zweitgutachter/in sein. Der/die Erstbetreuer muss dem Institut für Physik angehören. Über Ausnahmen entscheidet der Prüfungsausschuss auf Antrag. Eine Betreuung der Arbeit durch Prüfer/innen, die nicht als solche am Institut für Physik eingetragen sind, ist immer vom Prüfungsausschuss zu genehmigen.

Weitere rechtlich verbindliche Regelungen zur Bachelorarbeit finden Sie in den Studien-, bzw. Prüfungsordnungen.

 


Formulare

Antrag auf Zulassung zur Abschlussarbeit (Formular auf der Webseite des Prüfungsbüros)