Humboldt-Universität zu Berlin - Mathematisch-Naturwissen­schaft­liche Fakultät - Institut für Physik

Master of Science und Master of Education Physik

Inhalt

 


Studien- und Prüfungsordnungen

 


Vorlesungen und Infos

 


Masterarbeit

Informationen zur Masterarbeit finden Sie auch auf der Webseite des Prüfungsbüros Physik.

Anmeldung einer Masterarbeit

  • Informieren Sie sich auf der Informationsseite Masterarbeiten über z.Zt. ausgeschriebene Arbeiten. Weitere Informationen zu den Themen finden Sie über die jeweils angegebenen Kontaktadressen. Es ist Ihnen freigestellt, sich über zusätzliche Themen direkt bei den Arbeitsgruppen des Instituts zu erkundigen.
  • Setzen Sie sich mit dem/der jeweiligen Betreuer/in in Verbindung. Klären Sie, ob das Thema vergeben wird und einigen Sie sich über den Zeitraum der Bearbeitung, den Vorschlag für den/die Zweitgutachter/in sowie über weitere Modalitäten.
  • Master of Science: Die Zulassung zur Masterarbeit ist nach dem erfolgreichen Abschluss der Module P21, P27 und P28 möglich. Füllen Sie das Formular Antrag auf Zulassung zur Abschlussarbeit (Formular auf der Webseite des Prüfungsbüros) aus, und geben Sie es im Prüfungsamt ab. Ab dem auf dem Formular unter „Datum der Themenvergabe“ aufgeführten Zeitpunkt haben Sie genau 6 Monate Zeit bis zur Abgabe.
  • Master of Education: Die speziellen Modalitäten für die Zulassung und die Bearbeitungsfristen finden Sie in den jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen auf der Seite der Fakultät. Zur Anmeldung der Arbeit füllen Sie das Formular Antrag auf Zulassung zur Abschlussarbeit (Formular auf der Webseite des Prüfungsbüros) aus und geben Sie es im Prüfungsamt ab.

Abgabe einer Masterarbeit

Die Masterarbeit ist in dreifacher Ausfertigung im Prüfungsamt abzugeben.

Verteidigung einer Masterarbeit

Die Verteidigung einer Masterarbeit findet in Form eines Kolloquiums zu den Ergebnissen der Arbeit mit anschließender Diskussion statt. Die Dauer der Befragung ist auf 30 Minuten zu begrenzen. Es wird empfohlen die Dauer des Vortrages auf 30 Minuten zu begrenzen. Prüfende sind die beiden Gutachter der Masterarbeit. In begründeten Fällen kann auf Antrag beim Prüfungsausschuss der Zweitprüfer bei der Verteidigung vom Zweitgutachter der Arbeit abweichen.

Verlängerung der Bearbeitungsfrist für eine Masterarbeit

Eine Masterarbeit kann in begründeten Fällen maximal um ¼ der gesamten Bearbeitungszeit (also 1,5 Monate) auf Antrag verlängert werden. Der Antrag ist rechtzeitig zu stellen, d.h. um die gleiche Zeitspanne, für die eine Verlängerung beantragt wird, vor dem ursprünglichen Abgabetermin.

Durchführung der Masterarbeit - Fristen (Monomaster)

Master of Science - Die Masterarbeit umfasst 30 Studienpunkte, d.h., einen Arbeitsaufwand von 900 Stunden. Nach der Anmeldung zur Masterarbeit stehen genau 6 Monate zur Bearbeitung zur Verfügung. Es ist empfehlenswert, das Studium schon frühzeitig auf die geplante Masterarbeit auszurichten.

Master of Education - Die speziellen Modalitäten für die Durchführung und die Bearbeitungsfristen finden Sie in den jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen

Weitere Regelungen

Falls Sie eine externe Arbeit (außerhalb des Instituts) anstreben, sollte Ihr/e externe/r Betreuer/in Zweitgutachter/in sein. Der/die Erstbetreuer/in muss dem Institut für Physik angehören. Über Ausnahmen entscheidet der Prüfungsausschuss auf Antrag. Eine Betreuung der Arbeit durch Prüfer/innen, die nicht als solche am Institut für Physik eingetragen sind, ist immer vom Prüfungsausschuss zu genehmigen.

Weitere rechtlich verbindliche Regelungen zur Masterarbeit finden Sie in den Studien-, bzw. Prüfungsordnungen.

 


Formulare