Prüfungsausschuss
Der Prüfungsausschuss ist für alle prüfungsrelevanten Belange der Studierenden verantwortlich. Dies beinhaltet unter anderem:
- Anerkennung von an anderen Universitäten erbrachten Prüfungs- und Studienleistungen,
- Prüfungsberatung vor der zweiten Wiederholungsprüfung,
- Entscheidungen über einen etwaigen Nachteilsausgleich nach Vorlage eines entsprechenden Nachweises z.B. ärztlichen Attestes im Falle einer Erkrankung.
Bitte beachten Sie, dass der Prüfungsausschuss keine Studienfachberatung ersetzt.
Da sich viele Probleme im Gespräch leichter als in Emails klären lassen, wird empfohlen von der unten genanten Sprechstunde Gebrauch zu machen.
Per Email ist der Prüfungsausschuss unter Pruefungsausschuss.Physik@hu-berlin.de zu erreichen. Bitte verwenden Sie nur die angegebene Adresse, da nur so eine zeitnahe Bearbeitung gewährleistet werden kann. Es wird empfohlen die Email mit Hilfe eines über das CMS erhältlichen Zertifikates zu signieren, da nur so ein verschlüsselter Emailaustausch möglich ist.
Der Prüfungsausschuss empfiehlt Anträge auf Nachteilsausgleich zu Beginn des jeweiligen Semesters zu stellen. Die Bearbeitung eines Nachteilsausgleiches kann leicht einige Wochen in Anspruch nehmen. Nachstehend zur Erläuterung eine Auswahl einiger Verfahrensschritte:
- Eingang, Information an PA-Mitglieder (inkl. Unterlagen)
- Eingangsbestätigung mit Einladung zum Gespräch um NTA im Benehmen zu behandeln,
- Einholen Rechtsauskunft falls rechtl. Bewertung unklar,
- ggf. Information Prüfer über pot. NTA eines Prüflings,
- Beschlussentwurf
- Abstimmung im PA
- Versand des Bescheid per Post mit Rechtsbehelfbelehrung, Information an Prüfer über die Form des umzusetzenden NTAs
Bitte beachten Sie zu Nachteilsausgleichen auch die allgemeinen Hinweise der Humboldt-Universität zu finden unter https://www.hu-berlin.de/de/studium/barrierefrei/studium und https://www.familienbuero.hu-berlin.de/de/themen-und-informationen/studieren-mit-kind/nachteilsausgleich/nachteilsausgleich-1/nachteilsausgleich
Der Prüfungsausschuss empfiehlt ferner vor Beantragung eines Nachteilsausgleich eine Beratung durch den Prüfungsausschuss im Rahmen der Sprechstunde bzw. anderer zuständiger Stellen wahrzunehmen.
Prüfungsplan im aktuellen Semester
Den vom Prüfungsausschuss festgelegten Prüfungsplan finden Sie auf der Webseite des Prüfungsbüros.
Vorsitzender
N.N.
Newtonstraße 15, Raum
Sprechstunde:
Büro für Studien- und Prüfungsangelegenheiten
Frau Marie Kircheis, Frau Dr. Iris Newton
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Prüfungsbüros.
Formulare
Formulare zu Anerkennung von Studienleistungen, Leistungsnachweis, Anmeldung zur Modulabschlussprüfung, Antrag auf Zulassung zur Abschlussarbeit usw. finden Sie auf der Webseite des Prüfungsbüros/Formulare. Bitte verwenden Sie ausschließlich die Formulare von der Webseite der Fakultät
Weitere Formulare:
- Meldung von Studienleistungen mehrerer Studierender (pdf)
- Bewertungsbogen für eine Bachelorarbeit (pdf)
- Bewertungsbogen für eine Bachelorarbeit (doc)
Mitglieder des Prüfungsausschuss
Professoren |
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Wissenschaftliche Mitarbeiter |
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Studierende |
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Prüfungszeiträume, Prüfungsmodalitäten
1) Allgemeines zur Anmeldung:
Studierende der Bachelor- und Master-Studiengänge müssen sich zu den Modulprüfungen anmelden. Die Anmeldung erfolgt in der Regel über Agnes - Lehre und Prüfung Online. Beachten Sie, dass sie zur Prüfungsanmeldung eine TAN benötigen. Die TAN-Liste wird Ihnen per Post im Normalfall an die von Ihnen bei der Immatrikulation angegebene Kontaktadresse zugesandt. Besteht ein Modul aus mehreren Teilprüfungen, so müssen Sie sich zu jeder Teilprüfung gesondert anmelden. Bei Modulen, die ein Praktikum als Studienleistung enthalten, erfolgt die Anmeldung zur Modulprüfung in der Regel vor der Einschreibung in das Praktikum. Die Voraussetzungen für das Ablegen der Modulprüfungen sind in der Modulbeschreibung festgelegt. Bitte beachten Sie, dass auch alle mündlichen Prüfungen im Prüfungsbüro angemeldet werden müssen.
2) Prüfungszeiträume:
Prüfungszeitraum für Modul(teil)prüfungen sind die in der Regel ersten beiden Wochen nach Ende der Vorlesungszeit einschließlich des Sonnabends der letzten Vorlesungswoche. Prüfungszeitraum für die Wiederholungsprüfungen sind die ersten beiden Wochen vor dem Beginn des Folgesemesters. Die Prüfungszeiträume werden jeweils durch den Fakultätsrat beschlossen und auf der Webseite der Fakultät veröffentlicht.
3) Zeiträume für die An-/Abmeldung:
Die Zeiträume für die Prüfungsanmeldung beginnen mit der Vorlesungszeit und enden in der Regel 3 Wochen vor den jeweiligen Prüfungszeiträumen. In diesem Zeitraum können sich Studierende online zu den Prüfungen an- und abmelden. Nach dem Ende der Anmeldezeit, d.h. in der Regel 3 Wochen vor dem jeweiligen Prüfungszeitraum, ist die Anmeldung zur Prüfung verbindlich. Der Prüfungsausschuss kann abweichende Anmeldezeiten festlegen.
4) Ausweispflicht in Prüfungen
Allgemein gilt, dass sich Studierende zur Teilnahme an einer Prüfung mit einem gültigem Studentinnen-/Studentenausweis und Ausweisdokument ausweisen müssen.
5) Nichterscheinen/Krankheitsfall:
Eine (Teil-)Prüfung, für die Studierende verbindlich angemeldet sind, zu der sie aber nicht erscheinen, gilt als nicht bestanden. Sollten Studierende aus triftigen Gründen nicht zur Prüfung erscheinen können, ist ein Antrag an den Prüfungssauschuss erforderlich. Im Krankheitsfall ist unverzüglich ein ärztliche Attest im Prüfungsbüro vorzulegen und der Rücktritt formal zu erklären.
Tritt in einer Prüfung krankheitsbeding eine Situation ein, die den Studierenden hindert die Prüfungsleistung zu erbringen, so ist der Rücktritt formal zu erklären und durch den Prüfer im Prüfungsprotokoll zu vermerken. Bei einer augenscheinlichen Prüfungsunfähigkeit (bspw. Ohnmacht, Erbrechen) ist es empfehlenswert auch diese im Protokoll festzuhalten. In nicht augenscheinlichen Fällen muss der Prüfling durch ein Attest den Prüfungsausschuss in die Lage versetzen, die Rechtsfrage, ob eine Prüfungsunfähigkeit vorgelegen hat, zu beantworten.