Prüfungsausschuss
Der Prüfungsausschuss ist für alle prüfungsrelevanten Belange der Studierenden verantwortlich. Dies beinhaltet unter anderem:
- Anerkennung von an anderen Universitäten erbrachten Prüfungs- und Studienleistungen,
- Prüfungsberatung vor der zweiten Wiederholungsprüfung,
- Entscheidungen über einen etwaigen Nachteilsausgleich nach Vorlage eines entsprechenden Nachweises z.B. ärztlichen Attestes im Falle einer Erkrankung.
Bitte beachten Sie, dass der Prüfungsausschuss keine Studienfachberatung ersetzt.
Da sich viele Probleme im Gespräch leichter als in Emails klären lassen, wird empfohlen von der unten genanten Sprechstunde Gebrauch zu machen.
Per Email ist der Prüfungsausschuss unter Pruefungsausschuss.Physik@hu-berlin.de zu erreichen. Bitte verwenden Sie nur die angegebene Adresse, da nur so eine zeitnahe Bearbeitung gewährleistet werden kann. Es wird empfohlen die Email mit Hilfe eines über das CMS erhältlichen Zertifikates zu signieren, da nur so ein verschlüsselter Emailaustausch möglich ist.
Der Prüfungsausschuss empfiehlt Anträge auf Nachteilsausgleich zu Beginn des jeweiligen Semesters zu stellen. Bitte beachten Sie dazu auch die allgemeinen Hinweise der Humboldt-Universität zu finden unter https://www.hu-berlin.de/de/studium/barrierefrei/studium und https://www.familienbuero.hu-berlin.de/de/themen-und-informationen/studieren-mit-kind/nachteilsausgleich/nachteilsausgleich-1/nachteilsausgleich
Der Prüfungsausschuss empfiehlt ferner vor Beantragung eines Nachteilsausgleich eine Beratung durch den Prüfungsausschuss im Rahmen der Sprechstunde bzw. anderer zuständiger Stellen wahrzunehmen.
Prüfungsplan im aktuellen Semester
Den vom Prüfungsausschuss festgelegten Prüfungsplan finden Sie auf der Webseite des Prüfungsbüros.
Vorsitzender
Prof. Dr. Peter Uwer
Newtonstraße 15, Raum 1'414
Sprechstunde: in der Vorlesungszeit Mittwochs 15:00-17:00 Uhr, außerhalb dieser Zeit nur nach vorheriger Terminabsprache.
Büro für Studien- und Prüfungsangelegenheiten
Frau Marie Kircheis, Frau Dr. Iris Newton
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Prüfungsbüros.
Formulare
Formulare zu Anerkennung von Studienleistungen, Leistungsnachweis, Anmeldung zur Modulabschlussprüfung, Antrag auf Zulassung zur Abschlussarbeit usw. finden Sie auf der Webseite des Prüfungsbüros/Formulare. Bitte verwenden Sie ausschließlich die Formulare von der Webseite der Fakultät
Weitere Formulare:
- Meldung von Studienleistungen mehrerer Studierender (pdf)
- Bewertungsbogen für eine Bachelorarbeit (pdf)
- Bewertungsbogen für eine Bachelorarbeit (doc)
Mitglieder des Prüfungsausschuss
Professoren |
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Wissenschaftliche Mitarbeiter |
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Studierende |
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Prüfungszeiträume, Prüfungsmodalitäten
1) Allgemeines zur Anmeldung:
Studierende der Bachelor- und Master-Studiengänge müssen sich zu den Modulprüfungen anmelden. Die Anmeldung erfolgt in der Regel über Agnes - Lehre und Prüfung Online. Beachten Sie, dass sie zur Prüfungsanmeldung eine TAN benötigen. Die TAN-Liste wird Ihnen per Post im Normalfall an die von Ihnen bei der Immatrikulation angegebene Kontaktadresse zugesandt. Besteht ein Modul aus mehreren Teilprüfungen, so müssen Sie sich zu jeder Teilprüfung gesondert anmelden. Bei Modulen, die ein Praktikum als Studienleistung enthalten, erfolgt die Anmeldung zur Modulprüfung in der Regel vor der Einschreibung in das Praktikum. Die Voraussetzungen für das Ablegen der Modulprüfungen sind in der Modulbeschreibung festgelegt. Bitte beachten Sie, dass auch alle mündlichen Prüfungen im Prüfungsbüro angemeldet werden müssen.
2) Prüfungszeiträume:
Prüfungszeitraum für Modul(teil)prüfungen sind die ersten beiden Wochen nach Ende der Vorlesungszeit einschließlich des Sonnabends der letzten Vorlesungswoche. Prüfungszeitraum für die Wiederholungsprüfungen sind die ersten beiden Wochen vor dem Beginn des Folgesemesters. Zusätzliche oder abweichende Prüfungszeiträume können in der Modulbeschreibung oder durch den Prüfungsausschuss festgelegt werden.
3) Zeiträume für die An-/Abmeldung:
Die Zeiträume für die Prüfungsanmeldung beginnen mit der Vorlesungszeit und enden in der Regel 3 Wochen vor den jeweiligen Prüfungszeiträumen. In diesem Zeitraum können sich Studierende online zu den Prüfungen an- und abmelden. Nach dem Ende der Anmeldezeit, d.h. in der Regel 3 Wochen vor dem jeweiligen Prüfungszeitraum, ist die Anmeldung zur Prüfung verbindlich. Der Prüfungsausschuss kann abweichende Anmeldezeiten festlegen.
4) Ausweispflicht in Prüfungen
Allgemein gilt, dass sich Studierende zur Teilnahme an einer Prüfung mit einem gültigem Studentinnen-/Studentenausweis und Ausweisdokument ausweisen müssen.
5) Nichterscheinen/Krankheitsfall:
Eine (Teil-)Prüfung, für die Studierende verbindlich angemeldet sind, zu der sie aber nicht erscheinen, gilt als nicht bestanden. Sollten Studierende aus triftigen Gründen nicht zur Prüfung erscheinen können, ist ein Antrag an den Prüfungssauschuss erforderlich. Im Krankheitsfall ist umgehend eine ärztliche Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung im Prüfungsamt vorzulegen. Diese Fälle werden im Agnes-Konto als „entschuldigt“ verbucht. Für die Nachklausur müssen sich diese Studierenden erneut über Quis anmelden. Nur in diesen Fällen gilt die Nachklausur dann als erste Prüfung.