Humboldt-Universität zu Berlin - Mathematisch-Naturwissen­schaft­liche Fakultät - Frauen* am Institut für Physik

Transsexuellengesetz, TSG

Das deutsche Transsexuellengesetz (TSG) wurde im Jahre 1980, mit Wirkung ab 1. Januar 1981, unter dem Titel Gesetz über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen (Transsexuellengesetz – TSG) verabschiedet. Es ermöglichte Menschen, rechtlich in ihrem von ihrem bei der Geburt festgestellten Geschlecht abweichenden Geschlecht anerkannt zu werden.

Das TSG wurde während seiner gesamten Geltungszeit als restriktiv und entwürdigend kritisiert, forderte mit dem Grundgesetz unvereinbare tiefe Einschnitte in die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Personen und mehrere Paragraphen wurden in im Verlauf seiner Geltung wegen Verfassungswidrigkeit verändert oder gestrichen.1, 2, 3

Am 12. April 2024 beschloss der Bundestag das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG), welches das TSG mit Wirkung vom 1. November 2024 vollständig ablöste und die Änderung des Geschlechtseintrags vereinfacht. Menschen, die ihren Geschlechtseintrag im Rahmen des TSG geändert haben, kämpfen nun um Entschädigung für gesetzlich angeordnete Körperverletzung.

Quelle: Verband Queere Vielfalt

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