Humboldt-Universität zu Berlin - Mathematisch-Naturwissen­schaft­liche Fakultät - Frauen* am Institut für Physik

Nachteilsausgleich

Verstanden im Sinne des Sozialgesetzbuchs als Ausgleich für Menschen, die aufgrund einer Behinderung oder Krankheit bestimmte Nachteile haben. Beispiele für Nachteilsausgleiche sind z.B. flexible Anwesenheitszeiten oder die Gewährung längerer Bearbeitungszeiten für Hausarbeiten für Studierende mit bestimmten Einschränkungen oder die Bereitstellung technischer Hilfsmittel.

Quelle: Glossar im Handbuch zur Gleichstellungspolitik an Hochschulen

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