SBGG, Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag, Selbstbestimmungsgesetz
Am 01. November 2024 tratt das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) in Kraft und soll somit das veraltete Transsexuellen Gesetz (TSG) und das damit verbundene Gerichtsverfahren ablösen.
Dieses Gesetz ermöglicht es trans*-, inter* und nicht-binären Personen, ihren Geschlechtseintrag und ihre(n) Vornamen, durch eine Erklärung, vor dem Standesamt ändern zu lassen.
Personen, deren Geschlechtsidentität von ihrem Geschlechtseintrag im Personenstandsregister abweicht, können diesen in männlich, weiblich oder divers ändern. Es kann auch auf eine Geschlechtsangabe komplett verzichtet werden.
Quelle: BMFSJ